Leitgedanken Kirchgemeinderat
1. Zweck und Funktion der Leitgedanken
Mit den nachfolgenden Leitgedanken bringt der Kirchgemeinderat Steffisburg (nachstehend KGR genannt) zum Ausdruck, wie er sich und seinen Auftrag versteht; daran will er sich bei seiner Arbeit orientieren.
Die Leitgedanken sind ein längerfristig gültiges Instrument. Es dient als Leitlinie für die Zusammenarbeit des Rates, für Entscheidungen und für Entwicklungen und ist in diesem Sinne übergeordnet.
2. Theologische Leitsätze
- Orientierung
Die Ausrichtung am Geist der Bibel gehört zum Selbstverständnis des Kirchgemeinderates und ist für ihn verbindlich. Die Vielfalt von Glaubensweisen und theologischen Meinungen wird im KGR ernst genommen und respektiert. Protestantismus ist versöhnte Verschiedenheit. - Selbstverständnis
- Seine Aufgaben als Führungs-, Planungs- und Kontrollorgan erfüllt er im Geiste der Liebe Gottes zu uns Menschen und der sozialen Gerechtigkeit.
- Zu unserer theologischen Grundhaltung gehört, dass die Anliegen der Gemeinde und der MitarbeiterInnen ernst genommen werden.
- Kirchenbild
- Der KGR besteht und arbeitet im Auftrag der Kirchgemeinde.
Er erfüllt die Aufgaben der Exekutive gemäss Verfassung und Kirchenordnung der reformierten Kirchen Bern - Jura und gemäss dem Kirchgemeindereglement Steffisburg. - Der KGR versteht sich als Förderer eines möglichst reichen und vielfältigen
Gemeindelebens. In diesem Sinn will er ein gut erreichbarer Ansprechpartner für die Bevölkerung und für die MitarbeiterInnen sein.
- Der KGR besteht und arbeitet im Auftrag der Kirchgemeinde.
3. Ziele in Bezug auf die angestellten MitarbeiterInnen
- Der KGR bekennt sich zum Grundsatz, dass die Menschen im Zentrum stehen. Darum lässt er den MitarbeiterInnen jede mögliche Unterstützung zukommen, sowohl in fachlicher wie persönlicher Hinsicht.
- Das Mitarbeitergespräch dient der Arbeitsevaluation und Controlling. Motivationen und Visionen werden gefördert.
- Der KGR ist dafür besorgt, dass die angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeit sachgerecht und effizient verrichten können. Er stellt nötige Hilfsmittel zur Verfügung, um dieses Ziel zu erreichen.
- Der KGR nimmt die Aufgaben der Personalführung wahr. Sein Führungsstil ist partnerschaftlich-kommunikativ.
- Führung ist unabdingbar, wenn Arbeitsteams funktionieren und gesetzte Ziele erreicht werden sollen. Gute Rahmenbedingungen für die Arbeit der angestellten MitarbeiterInnen schaffen ein erspriessliches Gesamtklima und fördern das Wirken des heiligen Geistes und die Lebendigkeit der Gemeinde.
- Im Zusammenwirken mit den MitarbeiterInnen legt der KGR die jeweiligen Arbeitsbereiche und Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten fest. Dabei leitet ihn das Ziel möglichst grosser Klarheit und Sicherheit.
- Der KGR steht hinter der Arbeit der MitarbeiterInnen, auch in der Öffentlichkeit. Konflikte werden offen und konziliant ausgetragen. In schwierigen Situationen kann und wird der KGR rechtzeitig Hilfe von aussen holen.
Der KGR fördert und unterstützt die Weiterbildung aller MitarbeiterInnen.
4. Ziele in Bezug auf die einzelnen Bereiche des Gemeindelebens
Die Gottesdienste sind für den KGR Mittelpunkt des Gemeindelebens. Daher ist er mitverantwortlich für die verschiedenen Formen gottesdienstlicher Feiern und deren Gestaltung. Er unterstützt die beauftragten MitarbeiterInnen und beachtet die Anliegen der Gemeinde.
- Seelsorge: Seelsorgerliche Bedürfnisse wahrnehmen und angemessen reagieren ist ein wichtiges Anliegen des KGR.
- Diakonie: Der KGR unterstützt die Betreuung und Beratung Einzelner oder Gruppen aller Altersstufen. Ziel ist es, sie in die christliche Gemeinschaft einzubinden und am Gemeindeleben teilhaben zu lassen.
- Kinder- und Jugendarbeit, Unterricht: Diese sind dem KGR ein besonderes Anliegen und werden von ihm mitgetragen.
- Erwachsenenarbeit: Die Erwachsenenbildung mit Schulung, Erleben und Begegnen, aktiver Auseinandersetzung mit Alltagsproblemen auf christlicher Lebensbasis will der KGR fördern und unterstützen.
- OeME: Der KGR ermöglicht und unterstützt Aktivitäten in den Bereichen Oekumene, Mission, Entwicklungszusammenarbeit und Flüchtlingshilfe. Sein Engagement ist geleitet durch die Solidarität mit den unterdrückten und Not leidenden Menschen und durch die Verbundenheit mit Christen und Christinnen weltweit.
- Freiwillige MitarbeiterInnen: Der KGR anerkennt, unterstützt und begleitet ihre Arbeit.
- Der KGR räumt der Öffentlichkeitsarbeit eine hohe Priorität ein. Sein Ziel besteht darin, Anliegen, Meinungen und Kritik aus der Gemeinde ernst zu nehmen, und seinerseits eine offene Informationspolitik zu betreiben.
5. Ziele in Bezug auf die weitere Öffentlichkeit, die Gesellschaft, die Welt
- Der KGR vertritt die Kirchgemeinde gegen aussen. Dabei trägt er Sorge zum guten Ansehen der Gemeinde, ihrer Organe, ihrer MitarbeiterInnen und der Kirche als Ganzes. Durch seine Arbeit und seine Haltung bezeugt der KGR seine Weltoffenheit.
- Der KGR pflegt regelmässige Kontakte zur politischen Gemeinde und trägt im Rahmen seiner Möglichkeiten deren soziale Aufgaben mit, z.B. bei der Unterbringung und Betreuung von AsylbewerberInnen.
- Der KGR pflegt den Kontakt zu freikirchlichen Gemeinden (beispielsweise FEG und EGW, Steffisburg).
6. Ziele in Bezug auf die Entwicklung der Kirchgemeinde Steffisburg
Der KGR setzt sich zum Ziel, möglichst vielen Menschen die Angebote und Dienstleistungen der Kirchgemeinde bekannt zu machen. Daher verfolgt er aufmerksam die Entwicklung der Gemeinde Steffisburg in Gegenwart und Zukunft, und sorgt für nötige Anpassungen von Seiten der Kirchgemeinde.
Er weiss um die innovative Kraft von Visionen; daher nimmt er diese ernst und hilft bei ihrer Umsetzung, wenn sie das leibliche und geistliche Wohl der Menschen fördern.
7. Institutionelle Grundsätze des Kirchgemeinderates
- Der KGR achtet auf eine repräsentative Zusammensetzung.
- Über wichtige Beschlüsse informiert der KGR die Öffentlichkeit.
- Der KGR beachtet seine Sorgfaltspflicht im Umgang mit allen Geschäften.
- Der KGR betreibt eine haushälterische Finanzpolitik. Die rollende Investitions- und Finanzplanung ist für ihn ein wichtiges Führungsinstrument.
- Der KGR delegiert möglichst viel an die operationellen Stellen.
Genehmigt durch den Kirchgemeinderat am 24.02.1999